DSGVO fuer Online-Shops – alle Pflichten erklaert
Themenbereich: DSGVO Check
Nutzen Sie direkt den kostenlosen DSGVO-Schnellcheck von Protecta360 → und pruefen Sie Ihre Sicherheit in weniger als 2 Minuten.
Auf einen Blick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Schwerpunkt | dsgvo onlineshop |
| Kostenloser Check | DSGVO-Schnellcheck |
| Zielgruppe | KMU, Selbststaendige, IT-Verantwortliche |
| Passender Beitrag | DSGVO im Homeoffice – Pflichten fuer Arbeitgeber |
Online-Shops verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten: Kundendaten, Bestellinformationen, Zahlungsdaten und Verhaltensprofile. Das macht DSGVO-Konformitaet besonders relevant.
Typische Datenverarbeitungen im Shop
Verwandte Artikel im Bereich DSGVO Check
- Kundenkonto und Bestellhistorie
- Zahlungsabwicklung und Kreditkartendaten
- Lieferadresse und Versanddienstleister
- Tracking und Analyse des Nutzerverhaltens
- E-Mail-Marketing und Newsletter
Datenschutzerklarung fuer Shops
Neben den allgemeinen Punkten braucht Ihr Shop spezifische Angaben zu Zahlungsdienstleistern, Versanddienstleistern, Kundenkonto-Verarbeitung und Bewertungssystemen.
Aufbewahrungsfristen beachten
- Rechnungen: 10 Jahre steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht
- Bestelldaten: Aufbewahrung so lange notwendig, dann loeschen
- Kunden nach Loeschung informieren
Recht auf Loeschung
Kunden koennen die Loeschung ihrer Daten verlangen. Stellen Sie einen Prozess bereit. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen gehen vor.
Pruefen Sie Ihren Shop mit dem DSGVO-Check.
Haeufige Fragen (FAQ)
Muss ich Zahlungsdaten selbst speichern?
Nein und empfehlenswert nicht. Nutzen Sie zertifizierte Zahlungsdienstleister, die PCI-DSS-konform sind und die Verantwortung uebernehmen.
Was ist das Recht auf Datenportabilitaet?
Kunden koennen verlangen, ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten. Fuer Online-Shops betrifft das z. B. Bestellhistorie und Kontodaten.
Darf ich Kundendaten fuer Marketing nutzen?
Nur mit ausdrcklicher Einwilligung. Bestellvorgaenge rechtfertigen keine automatische Marketing-Nutzung.
Wie lange darf ich IP-Adressen von Shop-Besuchern speichern?
Server-Logs duerfen maximal so lange gespeichert werden, wie es der Zweck erfordert. Ueblich sind 7 bis 14 Tage, laengere Speicherung bedarf einer Rechtfertigung.
Muss ich Gastbestellungen anders behandeln?
Nein. Auch Gastbestellungen unterliegen der DSGVO. Kundendaten sind nach Abschluss des Vorgangs und Ablauf der Aufbewahrungsfristen zu loeschen.
Weiterhin relevant: Passwort Leak Check • WordPress Security • Protecta360 Startseite
Kostenloser DSGVO-Schnellcheck
Pruefen Sie jetzt Ihre Sicherheit – ohne Anmeldung, in unter 2 Minuten.

