Datenschutzerklaerung fuer Websites erstellen

Datenschutzerklaerung fuer Ihre Website erstellen

Themenbereich: DSGVO Check

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Auf einen Blick

MerkmalDetails
Schwerpunktdatenschutzerklaerung website
Kostenloser CheckDSGVO-Schnellcheck
ZielgruppeKMU, Selbststaendige, IT-Verantwortliche
Passender BeitragCookie-Banner DSGVO-konform einrichten

Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet, benoetigt eine Datenschutzerklaerung. Das gilt fuer nahezu jede Unternehmensseite, da schon Server-Logfiles oder ein Kontaktformular als Datenverarbeitung gelten.

Was die Datenschutzerklaerung enthalten muss

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ArtikelKurzzusammenfassung
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  • Name und Kontakt des Verantwortlichen
  • Kontakt des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden)
  • Welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck
  • Rechtsgrundlage fuer die Verarbeitung
  • Speicherdauer und Loeschfristen
  • Weitergabe an Dritte
  • Rechte der betroffenen Personen

Spezifische Punkte fuer haeufige Tools

  • Google Analytics oder andere Tracking-Tools
  • Cookie-Consent und eingesetzte Cookies
  • Kontaktformular und E-Mail-Kommunikation
  • Social-Media-Einbindungen

Pflicht: gut sichtbar verlinkt

Die Datenschutzerklaerung muss von jeder Seite aus erreichbar sein, typischerweise im Footer neben dem Impressum.

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Haeufige Fragen (FAQ)

Brauche ich eine Datenschutzerklaerung auch bei einer kleinen Website?

Ja. Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, also z. B. Logfiles speichern oder ein Kontaktformular anbieten, ist eine Datenschutzerklaerung Pflicht.

Darf ich einen Datenschutzerklaerung-Generator nutzen?

Ja, als Ausgangspunkt. Passen Sie die generierte Erklaerung aber unbedingt an Ihren konkreten Fall an. Falsche Angaben sind schlechter als keine.

Muss die Datenschutzerklaerung auf Deutsch sein?

Fuer deutschsprachige Websites ja. Eine rein englische Erklaerung genuegt in DE und AT in der Regel nicht.

Was passiert, wenn keine Datenschutzerklaerung vorhanden ist?

Abmahnrisiko durch Mitbewerber, Bussgelder durch die Datenschutzbehoerde und Imageschaden.

Wie oft muss ich die Erklaerung aktualisieren?

Immer wenn sich die Datenverarbeitung aendert, z. B. bei neuen Tools, neuen Zwecken oder geaenderten Dienstleistern.

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