Datenpanne melden: Pflichten und Fristen nach DSGVO

Datenpanne melden – Pflichten, Fristen und Vorgehensweise

Themenbereich: DSGVO Check

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Auf einen Blick

MerkmalDetails
Schwerpunktdatenpanne melden
Kostenloser CheckDSGVO-Schnellcheck
ZielgruppeKMU, Selbststaendige, IT-Verantwortliche
Passender BeitragDSGVO-Checkliste fuer KMU – alle Pflichten verstaendlich

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, Datenpannen (Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten) innerhalb von 72 Stunden der zustaendigen Datenschutzbehoerde zu melden, wenn ein Risiko fuer betroffene Personen besteht.

Was als Datenpanne gilt

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ArtikelKurzzusammenfassung
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  • Unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten
  • Verlust oder Diebstahl von Geraeten mit personenbezogenen Daten
  • Versehentliches Versenden an falsche Empfaenger
  • Ransomware-Angriff mit Datenzugriff

Wann muss gemeldet werden

Wenn voraussichtlich ein Risiko fuer die Rechte und Freiheiten natuerlicher Personen besteht. Bei einem hohen Risiko muessen zusaetzlich die Betroffenen informiert werden.

Die Meldung selbst

  • An die zustaendige Datenschutzbehoerde (BSI, BayLDA, DSB Oesterreich)
  • Inhalt: Art der Panne, betroffene Personen, Daten, wahrscheinliche Folgen, Massnahmen
  • Frist: 72 Stunden nach Bekanntwerden

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Haeufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die 72-Stunden-Frist verpasse?

Bussgelder und erhoehte Pruefungsintensitaet durch die Behoerde. Verspaetete Meldung ist besser als gar keine.

Muss ich jeden Fehler melden?

Nein. Nur wenn ein Risiko fuer Betroffene besteht. Eine interne Liste mit Passwoertern verloren, die nur Ihnen bekannt war, muss nicht gemeldet werden.

Muss ich Betroffene immer direkt informieren?

Nur bei hohem Risiko fuer deren Rechte und Freiheiten. Bei normalen Risiken genuegt die Meldung an die Behoerde.

Was ist die DSGVO-Pflicht zur Dokumentation?

Alle Datenpannen muessen intern dokumentiert werden, auch wenn keine Meldepflicht besteht. Datum, Umfang, Ursache und Massnahmen festhalten.

Welche Behoerde ist zustaendig?

In Deutschland die Landesdatenschutzbehoerde des Bundeslandes Ihres Unternehmenssitzes. In Oesterreich die Datenschutzbehoerde (DSB).

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