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Themenbereich: DSGVO Check

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Auf einen Blick

MerkmalDetails
Schwerpunktcookie banner einrichten
Kostenloser CheckDSGVO-Schnellcheck
ZielgruppeKMU, Selbststaendige, IT-Verantwortliche
Passender BeitragAVV – Auftragsverarbeitungsvertrag: Was KMU wissen muessen

Ein reiner Hinweis-Banner (Diese Website verwendet Cookies) ist seit Jahren nicht mehr ausreichend. Die DSGVO verlangt eine aktive Einwilligung fuer nicht notwendige Cookies, mit einfacher Ablehnmoeglickeit.

Was ein DSGVO-konformer Banner braucht

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ArtikelKurzzusammenfassung
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DSGVO-Checkliste fuer KMU – alle Pflichten verstaendlichDiese Checkliste zeigt Ihnen, welche DSGVO-Pflichten fuer Ihr Unternehmen relevant sind und was bereits erledigt sein sollte.
  • Einwilligung VOR dem Setzen nicht-notwendiger Cookies
  • Gleichwertige Akzeptieren- und Ablehnen-Option
  • Kategorisierung nach Zweck
  • Dokumentation aller Einwilligungen
  • Einfacher Widerruf jederzeit moeglich

Empfohlene Tools

  • Borlabs Cookie: WordPress-Plugin, einmalig ca. 39 Euro, einfach konfigurierbar
  • Cookiebot: SaaS, bis 100 Unterseiten kostenlos
  • Usercentrics: ab 12 Euro monatlich, gut fuer groessere Sites

Haeufige Fehler

  • Ablehnen-Option versteckt oder kleiner als Akzeptieren
  • Cookies werden geladen, bevor der Banner geschlossen ist
  • Kein Consent-Log vorhanden

Pruefen Sie Ihre Website jetzt mit dem DSGVO-Check.

Haeufige Fragen (FAQ)

Welche Cookies brauchen Einwilligung?

Alle nicht technisch notwendigen Cookies: Analytics, Marketing, Personalisierung und Social-Media-Einbindungen.

Muss der Ablehnen-Button gleich gross sein?

Ja. Nach aktueller Rechtslage und EDSA-Leitlinien muessen Akzeptieren und Ablehnen gleichwertig gestaltet sein.

Ist Google Analytics ohne Einwilligung erlaubt?

Nein. Google Analytics ist ein Tracking-Tool und erfordert eine gueltige Einwilligung.

Wie lange gilt eine Einwilligung?

Typischerweise 12 Monate. Danach sollte erneut gefragt werden.

Gilt das auch fuer rein informative Websites?

Wenn keine Tracking-Tools eingesetzt werden, ist ein einfacher Hinweis ausreichend. Sobald Analytics oder Werbecookies eingesetzt werden, gilt die Einwilligungspflicht.

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