Beschaeftigtendatenschutz – Rechte und Pflichten im Unternehmen
Themenbereich: DSGVO Check
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Auf einen Blick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Schwerpunkt | beschaeftigtendatenschutz |
| Kostenloser Check | DSGVO-Schnellcheck |
| Zielgruppe | KMU, Selbststaendige, IT-Verantwortliche |
| Passender Beitrag | Aufbewahrungsfristen fuer Unternehmensdaten |
Der Beschaeftigtendatenschutz regelt, welche Daten Arbeitgeber ueber ihre Mitarbeiter erheben, verarbeiten und nutzen duerfen. Die DSGVO gibt einen Rahmen vor, nationale Regelungen ergaenzen ihn.
Was erlaubt ist
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- Zeiterfassung und Arbeitszeitdokumentation
- Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Arbeitsverhaeltnisses
- Pflichtangaben fuer Steuer und Sozialversicherung
Was verboten oder nur eingeschraenkt erlaubt ist
- Ueberwachung der privaten Kommunikation
- GPS-Ortung ohne Einwilligung oder betriebliche Notwendigkeit
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Einwilligung
- Social-Media-Screening ohne Information der Bewerber
Rechte der Mitarbeiter
Mitarbeiter haben alle DSGVO-Betroffenenrechte, also Auskunft, Berichtigung, Loeschung und Widerspruch, auch gegenueber dem Arbeitgeber.
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Haeufige Fragen (FAQ)
Darf ich Mitarbeitergespaeche aufzeichnen?
Nur mit ausdrcklicher Einwilligung aller Beteiligten. Heimliche Aufnahmen sind strafbar und als Beweis unzulaessig.
Darf ich E-Mails von Mitarbeitern lesen?
Nur bei dienstlichen E-Mails und mit einer klaren Betriebsvereinbarung. Private E-Mails sind grundsaetzlich tabu.
Wie lange darf ich Personalakten aufbewahren?
Mindestens bis zur Beendigung des Verhaeltnisses, aus steuerrechtlichen Gruenden teils bis zu 10 Jahre. Danach sind sie zu vernichten.
Muss ich Mitarbeiter ueber Datenverarbeitung informieren?
Ja. Bei Einstellung und bei Aenderungen sind Mitarbeiter ueber die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren.
Darf ich Krankmeldungen in einer Liste fuehren?
Das Fuehren von Krank-Listen ist grundsaetzlich erlaubt fuer administrative Zwecke. Die Weitergabe an Dritte oder das Speichern von Diagnosen ist verboten.
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